Infos zu zeitlich befristeten oder dauerhaften Rückstellungen von der Blutspende
Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer vorübergehenden oder sogar dauerhaften Rückstellung von einer Blutspende führen können. Typische Gründe für vorübergehende Sperren sind medizinische Eingriffe, Medikamenteneinnahmen oder Auslandsreisen, vor allem in Gebiete, in denen Stechmücken Malaria oder Viren (z.B. Chickungunya-Virus, Zika-Virus) übertragen können bzw. Länder, in denen ein erhöhtes Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion besteht. Die häufigsten Gründe für eine dauerhafte Sperre sind schwerwiegende Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament und nicht jede Auslandsreise führen zu einer Rückstellung von der Blutspende. Nachfolgend haben wir einige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen vorab per E-Mail (transmed@ovgu.de) oder Telefon 6713939.
Rückstellungsgrund |
Zeitraum der Rückstellung |
Krankschreibung |
Dauer der Krankschreibung |
Impfung COVID-19 mRNA-Impfstoff (z.B. BioNTech/Pfizer, Moderna) |
1 Woche |
Impfung COVID-19 Impfstoff vektor-basiert (z.B. Astra-Zeneca, Janssen-Cilag) |
1 Woche |
Impfung gegen Hepatitis B |
4 Wochen |
Impfung gegen Cholera, Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Typhus (Lebendimpfstoffe) |
4 Wochen |
Impfung gegen Tollwut nach Kontakt (z.B. Biss) |
12 Monate |
nach unkomplizierter zahnärztlicher Behandlung ( z.B Zahnreinigung) |
1 Tag |
nach einem unkompliziertem Infekt ohne Fieber |
1 Woche |
nach einem kleinen operativen Eingriff, z.B. Zahnziehen mit Naht |
4 Wochen |
nach Rückkehr aus einem Chikungunya-Endemiegebiet (z.B. La Reunion, Seychellen, Malediven, Mauritius) |
2 Wochen |
nach Rückkehr aus einem Zika-Virus Endemiegebiet (z.B. Mittel-, Südamerika) bzw. aus Ländern mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion. |
4 Wochen |
nach Abklingen einer fieberhaften Infektion oder Durchfallerkrankungen unklarer Ursache |
4 Wochen |
nach Erkrankung oder Kontakt mit Patienten mit Infektionskrankheiten (z.B. Herpes labialis, Herpes zoster [Gürtelrose], Grippe, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken) |
4 Wochen |
nach intimem Kontakt mit einem wechselnden Intimpartner, „one-night-stand“. |
4 Monate |
nach intimem Kontakt mit Personen, die einer Gruppe mit erhöhtem Infektions-risiko für Hepatitis B bzw. C oder HIV (AIDS) angehören (heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern; i.v. Drogenabhängige; Häftlinge; weibliche und männliche Prostituierte; Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten) |
4 Monate |
nach Ausheilung einer Hepatitis A |
4 Monate |
während der Haft und nach Haftentlassung nach Nadelakupunktur (ausgenommen Einmalnadel), nach Durchbohrungen von Haut und Schleimhaut (Piercing) oder Tätowierung nach dem letzten engen Kontakt innerhalb einer häuslichen Lebensgemein-schaft mit an Hepatitis erkrankten Personen nach Verabreichung von Blut- oder Plasmaprodukten. nach einem kontinuierlichen Aufenthalt von länger als 6 Monaten in einem Gebiet mit vergleichsweise starker Ausbreitung von HBV-, HCV-, HIV- oder HTLV-1/-2-Infektionen nach größeren Operationen und/oder Transplantationen nach endoskopischen Untersuchungen, Biopsien, Katheteranwendungen nach Haut- oder Schleimhautkontakt mit durch Blut kontaminierten scharfen Gegenständen |
4 Monate |
nach Besuch von Malaria-Gebieten nach Abklingen der Symptome einer Toxoplasmose bei Frauen: Während und nach einer Schwangerschaft bzw. bis zum Abstillen |
6 Monate |
nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs |
1 Jahr |
nach Ausheilung von Q-Fieber, rheumatischem Fieber (Gelenkrheumatismus). bei Typhus, Paratyphus (Salmonellose), Tuberkulose bitte Abschluss-Befund mitbringen! |
2 Jahre |
Medikament |
Zeitraum der Rückstellung |
z.B. Allergiemittel (außer Cortison iv), manche Asthmamittel, Blutdruckmittel, Kontrazeptiva („die Pille“), L-Thyroxin (Schilddrüsenhormonpräparat), Hustenmittel, Schleimlöser, viele Magenmittel, viele pflanzliche Arzneimittel |
Keine Rückstellung, Spende möglich. |
z.B. Antibiotika, Psychopharmaka, starke Schmerzmittel |
Rückstellung 4 Wochen oder mehr |
Dauerhafter Ausschluss |
bei Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen, Herz- und Gefäßkrankheiten. Bei Personen, die an bösartigen Erkrankungen leiden oder litten (außer in-situ-Karzinom od. Basalzellkarzinom nach völliger Entfernung) |
bei Personen, die mit dem HIV, HCV oder HTLV-I/II Virus infiziert sind |
bei Personen, die sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland im Zeitraum von 1980 - 1996 (auch in der Summe mehrerer Aufenthalte) länger als 6 Monate aufgehalten haben oder dort nach dem 01.01.1980 operiert worden sind oder dort Transfusionen erhalten haben |
bei Personen mit einer Creuzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJE), einer neuen Variante der CJE (nvCJE) oder mit einer anderen spongiformen Enzephalopathie (BSE/TSE, auch Verwandte, auch Verdachtsfälle) |
bei Personen, die an chronisch persistierenden bakteriellen Infektionen leiden wie z.B. Syphilis, Lepra, Fleckfieber und andere Rickettsiosen, Rückfallfieber, Tularämie, Melioidose, Brucellose u.a. bei Personen, die an chronisch persistierenden Protozoonosen leiden wie z.B. Babesiose, Trypanosomiasis (Chagas-Krankheit), Leishmaniose |
nach Behandlung mit Dura Mater- bzw. Kornea- oder Xenotransplantaten. Nach Behandlung mit aus menschlichen Hypophysen gewonnenen Hormonen |
bei Drogenkonsumenten (insbesondere i.v. Drogenkonsum) oder bei Personen, die Medikamente und/oder Alkohol missbräuchlich zu sich nehmen (auch Verdachtsfälle). |
nach medizinisch dokumentierter Heilung von Malaria und bei Personen, die in Malariaendemiegebieten geboren oder aufgewachsen sind oder die sich dort kontinuierlich über mehr als 6 Monate aufgehalten haben |
nach einer Hepatitis B oder C |
Diabetes mellitus bei Behandlung über Injektionen, z.B. von Insulin |
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